Inline-Skater sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de in Karlsruhe eher Fußgänger als Radfahrer und dürfen deshalb innerhalb geschlossener Ortschaften nur Gehwege benutzen. Reine Fahrradwege oder Straßen sind tabu. Somit gilt auch die Straßenverkehrsordnung für Inlineskater.
Aufgrund der Novellierung der Straßenverkehrsordnung zum 1. September 2009 wurde ein Zusatzzeichen mit Inlineskater-Piktogramm eingeführt, das Inlineskatern die Benutzung der Fahrbahn, insbesondere in Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen, sowie Radverkehrsanlagen erlauben kann. Ohne entsprechende Beschilderung bleibt das Befahren von reinen Radwegen in Deutschland für Inlineskater leider verboten.
Von Inlineskatern wird auf Gehwegen Disziplin gefordert. Sie müssen sich strikt an die Straßenverkehrsordnung halten. Also müßt ihr vorausschauend fahren und gegenseitige Rücksicht aufeinander nehmen. Kein anderer Verkehrsteilnehmer darf gefährdet, geschädigt, möglichst nicht behindert oder gar belästigt werden.
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